Konzept

Im Mittelpunkt stehen die Bewohner*innen mit ihren individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarfen. 

Ihre Lebensqualität und Würde ist Maßstab für die Qualität des Zusammenlebens. Jeder Bewohner und jede Bewohnerin soll die individuelle Persönlichkeit in der Gemeinschaft entfalten können.

Jeder Bewohner und jede Bewohnerin soll nach den eigenen Wünschen, Vorlieben und Fähigkeiten leben können bis zuletzt. Er*sie soll sich sicher und geborgen, akzeptiert, wertgeschätzt und geliebt fühlen. Er*sie soll wahrgenommen und gehört werden. Er*sie kann eigene Gefühle und Bedürfnisse zeigen, hat die Möglichkeit der Begegnung oder des Alleinseins. Jede Bewohnerin, jeder Bewohner soll sich in die Gemeinschaft einfügen und auch den anderen Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit geben, nach den beschriebenen Grundsätzen zu leben.

Die Organisation des Lebens in der Wohngemeinschaft basiert auf dem Prinzip der Selbstverwaltung in geteilter Verantwortung. Alle beteiligten Personen und Akteur*innen tragen zum Gelingen der Wohngemeinschaft bei.

Die Bewohner*innengemeinschaft und deren Angehörige bzw. rechtliche Vertreter*innen bestimmen das Alltagsleben gemeinsam. Sie haben nicht nur die Möglichkeit, sondern die kontinuierliche Verpflichtung, sich an den Belangen und der Gestaltung der Wohngemeinschaft zu beteiligen.

Durch das Konzept dieser Wohngemeinschaft ist die Voraussetzung der individuellen Häuslichkeit gegeben. Die anfallenden Kosten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 

  • Einheitliche Kaltmiete pro Privatzimmer zuzüglich Nebenkosten, in der auch die Kosten für die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten enthalten sind.
  • Reinigung und Haushaltsgeld. Das Bewohner*innengremium legt die Regeln zur Finanzierung des Wohngemeinschaftshaushalts fest. Neben den Kosten des täglichen Lebens enthält das Haushaltsgeld auch eine angemessene Rücklage für nicht alltägliche und besondere Ausgaben. 
  • Pflegeleistungen, Alltagsbegleitung und Hauswirtschaft. Die Entscheidung zur Inanspruchnahme und die Beauftragung von Pflegeleistungen, Leistungen zur Alltagsbegleitung sowie zur hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgen frei durch die Bewohner*innen. Dabei strebt das Bewohner*innengremium das Nutzen von Synergieeffekten in Bezug auf die anfallenden Kosten an. Dies kann auch bedeuten, dass das Gremium einvernehmlich über die gemeinschaftliche Beauftragung von Dienstleistern entscheidet.